Grundbetreuung

Die Grundbetreuung umfasst alle von den Berufsgenossenschaften vorgegebenen Themen.

Die einschlägigen Vorschriften im Arbeitsschutz werden damit eingehalten, ansonsten aber "wird der Ball flach gehalten" und der Arbeitsschutz so in Ihrem Unternehmen gestaltet, dass Sie sich Ihren Kernaufgaben widmen können.

Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
    • Unterstützung bei der Einführung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
    • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
    • Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung

  2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention (d. h. Gefahren an der Quelle bekämpfen)
    • Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
    • Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen

  3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhaltensprävention (d. h. Schulung, Training)
    • Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
    • Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
    • Information und Aufklärung
    • Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten (sofern Arbeitsmedizin vertraglich mit enthalten ist)

  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
    • Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
    • Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
    • Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Kommunikation und Information sichern
    • Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
    • Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
    • Ständige Verbesserung sicherstellen

  5. Untersuchung nach Ereignissen
    • Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
    • Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
    • Verbesserungsvorschläge

  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
    • Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
    • Beantwortung von Anfragen
    • Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
    • Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren

  7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
    • Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
    • Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
    • Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
    • Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten

  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
    • Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
    • Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
    • Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
    • Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung
    • Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
    • Sitzung des Arbeitsschutzausschusses

  9. Selbstorganisation
    • Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
    • Wissensmanagement entwickeln und nutzen
    • Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
    • Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen

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