Eine Gefährdungsbeurteilung muß nach Arbeitsschutzgesetz jedes Unternehmen schriftlich verfassen. Dabei unterstützen wir Sie mit praxisnahen Entwürfen.
Auch im vorbeugenden Brandschutz unterstützen wir Sie. Planen und realisieren Sie den Brandschutz nach den gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien der Versicherer.
Wir führen für Sie die Unterweisungen im Arbeitsschutz durch. Oder erstellen Unterlagen, mit denen Ihre Führungskräfte die Unterweisung selbst durchführen können.
Verständliche Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen u. Anlagen, Biostoffe und Organisationsbelange erstellen wir für Sie im Rahmen der Arbeitsschutzbetreuung.
Wir unterstützen Sie bei der Erfassung der Gefahrstoffe. Wir nehmen die Gefährdungsbeurteilung vor, erstellen Betriebsanweisungen und überwachen den Einsatz der Gefahrstoffe.