Die Grundbetreuung umfasst alle von den Berufsgenossenschaften vorgegebenen Themen.
Die einschlägigen Vorschriften im Arbeitsschutz werden damit eingehalten, ansonsten aber "wird der Ball flach gehalten" und der Arbeitsschutz so in Ihrem Unternehmen gestaltet, dass Sie sich Ihren Kernaufgaben widmen können.
Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder:
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