Psychische Belastungen beanspruchen die Mitarbeiter positiv oder negativ.
Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung auch der psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeiter. Wie können Sie dieser Forderung nachkommen?
Das gelingt beispielsweise mit einem sogenannten Ideen-Treffen.
Ein einfacher Weg zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Bitte informieren Sie sich hier auf zwei Seiten über die Ideen-Treffen.
Die Broschüre mit ausführlichen Informationen können Sie hier downloaden.
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