Begehungen sind ein unverzichtbares Element des Arbeitsschutzes.
Nur bei Begehungen vor Ort am Arbeitsplatz kann eine wirksame Einschätzung des Stands der Arbeitssicherheit erfolgen. Deswegen führen wir Begehungen bei unseren Kunden regelmäßig oder anlassbezogen durch, z. B. nach Unfällen.
Wir führen regelmäßig in Ihrem Betrieb Begehungen zum Arbeitsschutz durch. In anschließend erstellten Begehungsprotokollen erhalten Sie Vorschläge und Hinweise zur Gestaltung von Maßnahmen bzw. zur Abstellung von Mängeln.
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