Grundlage für den Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung.
Diese müssen Sie als Unternehmer schriftlich verfassen. Sie müssen darin die Gefährdungen Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz erfassen und geeignete Maßnahmen zur Minderung der Gefahren festlegen. Bei der Erstellung der Gefährdungbeurteilung unterstützen wie Sie weitgehend.
Ein Beispiel einer ausgeführten Gefährdungsbeurteilung für Büro- und Bildschirmarbeit auf 2 Seiten (mehr nicht!) sehen Sie unten.
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