Die Praxis zeigt, dass in vielen Betrieben die Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte und besonders der ortsfesten Maschinen und Anlagen spärlich oder gar nicht durchgeführt wird.
Es herrscht Unsicherheit über Prüffristen, Qualifikation der Prüfer und die Dokumentation.
Nachdem wir jahrelang die Prüfungen selbst durchgeführt haben, arbeiten wir jetzt mit spezialisierten Firmen zusammen, die die Prüfungen kompetent durchführen.
Die Vorschrift DGUV 3 (früher BGV A3) der Berufsgenossenschaften fordert die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen. Die Betriebssicherheitsverordnung als staatliche Verordnung schreibt die Prüfung von Arbeitsmitteln mit einer Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung und durch eine befähigte Person vor.
Eine befähigte Person im Elektrobereich ist eine Elektrofachkraft, die die erforderliche Erfahrung mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln hat, die einschlägigen Normen und Vorschriften kennt und diese durch regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand hält.
Es reicht nicht aus, die in der DGUV 3 beispielhaft genannten Prüffristen zu übernehmen! Sondern im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob aufgrund besonderer betrieblicher Gegebenheiten ggf. kürzere oder längere Prüffristen festzulegen sind.
Wir benennen Ihnen zuverlässige Partner, die die Prüfung kompetent und kostengünstig in Ihrem Betrieb durchführen. Sprechen Sie uns an. Tel. 030 43655614
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