Begehungen sind ein unverzichtbares Element des Arbeitsschutzes.
Nur bei Begehungen vor Ort am Arbeitsplatz kann eine wirksame Einschätzung des Stands der Arbeitssicherheit erfolgen. Deswegen führen wir Begehungen bei unseren Kunden regelmäßig oder anlassbezogen durch, z. B. nach Unfällen.
Wir führen regelmäßig in Ihrem Betrieb Begehungen zum Arbeitsschutz durch. In anschließend erstellten Begehungsprotokollen erhalten Sie Vorschläge und Hinweise zur Gestaltung von Maßnahmen bzw. zur Abstellung von Mängeln.
Die Grundbetreuung umfasst alle von den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen Bereiche.
weiterHier finden Sie eine Übersicht aller Themen des Arbeitsschutzes, die wir abdecken können. Für Sie und Ihre Firma.
weiterWir führen für Sie die Unterweisungen im Arbeitsschutz durch. Oder erstellen Unterlagen, mit denen Ihre Führungskräfte die Unterweisung selbst durchführen können.
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